Hygienekonzept


Hygienekonzept Seewiesenstadion und Schulzentrum Nord

Vorbemerkung

 

Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden- Württemberg

Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kulturministeriums und des

Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona- Verordnung Sport-Corona )in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstands unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.

Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampbetriebes ist die Erstellung eines Hygienekonzepts. Ein solches hat zunächst der Betreiber öffentlicher oder privater Sportanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1, 5 Corona VO Sport vorzuhalten, soweit dort Trainingseinheiten stattfinden sollen.

Für den Ligabetrieb oder eine Wettkampfserie, also insbesondere Meisterschaftsrunden oder Pokalwettbewerbe, müssen gemäß § 4 Corona VO Sport die jeweiligen Sportfachverbände (SBFV, BFV, WFV) ein die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept erstellen.

Das Ihnen vorliegende Hygienekonzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Corona VO Sport, und ist bei allen Meisterschaftsspielen und Pokalwettbewerben zu beachten.

 

 

 

 

 

Allgemeine Grundsätze

 

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich- rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu beachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Jeder Spieler, der am Training oder an Spielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daranhalten. Die Teilnahme am Training oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten und Spiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Allgemeine Hygiene-und Distanzregeln

 

  1. Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten.
  2. In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
  3. Körperliche Begrüßungsrituale ( z.B Händeschütteln, Umarmungen ) sind zu unterlassen.
  4. Beachten der Hust- und Niesetikette (Armbeuge – Einweg Taschentuch).
  5. Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  6. Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  7. Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  8. Kein Abklatschen, In-den-Arm nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

Gesundheitszustand

  1. Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person unbedingt zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  2. Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  3. Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden.
  4. Bei allen am Training/Spielbetrieb Beteiligten sollte vorher der Gesundheitszustand erfragt werden.

Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

 

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

 

 In Zone 1 (Spielfeld und Spielfeldumrandung befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o Spieler

o Trainer und Betreuer

o Schiedsrichter

o Sanitäts- und Ordnungsdienst

o Hygienebeauftragter

o Medienvertreter (nach vorheriger Anmeldung)

 

 

 

 

Zone 2: Umkleidebereich

 

  1. In Zone 2 haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:

o Spieler

o Trainer und Betreuer

o Schiedsrichter

o Hygienebeauftragter

  1. Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5m)
  2. In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Zone 3: Zuschauerbereich

 

  1. Die Zone 3 bezeichnet die frei zugänglichen Bereiche des Sportgeländes, Zu- und Abgänge, sowie der Stehbereich hinter den Absperrungen.
  2. Im kompletten Zuschauerbereich sind die Abstandsregeln einzuhalten.

Maßnahmen für den Spielbetrieb

Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung:

  1. Für jede Mannschaft stehen 2 Kabinen zur Verfügung. Wobei sich pro Kabine jeweils nur 5 Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. Der Schiedsrichter benutzt die Schiedsrichterkabine ausschließlich allein. Duschen ist erlaubt, aber nur max. 3 Personen gleichzeitig in der Dusche.
  2. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  3. Es wird dringend empfohlen, in den Umkleidekabinen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  4. Die Abstandsregeln gelten auch in den Duschen, daher dürfen sich nur 3 Personen gleichzeitig im Duschraum aufhalten. Zeitlich versetzte Nutzung der Duschen auch bei den Auswärtsmannschaften
  5. Nach jeder Nutzung sollen die Kabinen und Duschräume mindestens 10 Minuten gelüftet werden.
  6. Das Ausfüllen des Spielberichts inklusive der Freigabe soll nach Möglichkeit im Vorfeld auf eigenen mobilen Geräten gemacht werden. Der Schiedsrichter sollte seine Eingaben nach Möglichkeit ebenfalls an einem eigenen, mobilen Gerät erledigen.
  7. Sollte dies nicht möglich sein, steht für die Eingabe ein Gerät zur Verfügung. Nach der Benutzung dieses Eingabegerätes bitte die Hände desinfizieren.

Einlaufen der Teams und während des Spiels

  1. Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
  2. Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften.
  3. Kein „Handshake“.
  4. Auf Abklatschen, In-den- Arm nehmen und gemeinsames Jubeln ist zu verzichten.
  5. „Rudelbildung“ oder ähnliches ist zu unterlassen.
  6. Alle im Spielbericht eingetragenen Betreuer und die Ersatzspieler haben sich während des Spiels in der gekennzeichneten Technischen Zone aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) keine Technische Zone vorhanden, halten sich die Betreuer und Auswechselspieler jeweils an der gegenüberliegenden Seitenauslinie auf.
  7. In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht möglich sein sollte, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  8. In der Halbzeit verbleiben die Spieler, Trainer und Betreuer nach Möglichkeit im Freien, sofern das Wetter es zulässt.
  9. Nach dem Spiel unter Einhaltung der Abstandsregeln den Platz durch den zuvor benutzten Eingang verlassen. Bei nachfolgenden Spielen eine Kollision mit diesen Akteuren vermeiden.

Zuschauer am Vereinsheim

  1. Die Zuschauer der Heimmannschaft des TSV Wäldenbronn dürfen sich nur auf der Seite der Tartanbahn hinter dem Geländer aufhalten.
  2. Die Zuschauer der Auswärtsmannschaft dürfen sich nur auf der gegenüberliegenden Seite auf der Tribüne aufhalten, mit mindestens 1.5 Meter Abstand zum Spielfeld und den Trainerbänken auf den oberen beiden Tribünenreihen.

Kabinen und Duschen am Schulzentrum Nord:

  1. Für jede Auswärtsmannschaft stehen zwei Kabinen (5 und 6 )zur Verfügung, wobei sich pro Kabine nur 5 Mann gleichzeitig aufhalten dürfen. Der Schiedsrichter benutzt ausschließlich die Kabine 4, notfalls die Schiedsrichterkabine am Vereinsheim. Die Heimmannschaften des TSV Wäldenbronn kommen schon umgezogen zum Spiel oder ziehen sich am Vereinsheim um.
  2. In den Duschen sind lediglich 2 Personen gleichzeitig gestattet.
  3. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln wie oben für das Vereinsheim aufgeführt.

 

Zuschauer am Schulzentrum Nord

  1. Die Zuschauer der Heimmannschaft des TSV Wäldenbronn dürfen sich nur auf der Seite der Sporthalle aufhalten und halten 1,5 Meter Abstand zum Spielfeld und Trainerbank.
  2. Die Zuschauer der Auswärtsmannschaft dürfen sich nur auf der Seite der Tartanbahn aufhalten und halten 1,5 Meter Abstand zum Spielfeld.
  3. Besucher des unten gelegenen Mini-Spielfeldes und Bolzplatzes sind sofort wieder wegzuschicken, sollten sie den oberen Bereich des Kunstrasenplatzes betreten.

 

Haftungshinweis:

Bei Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnde ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind zu beachten.

 

Corona-Beauftragte:

– Dietmar Rausschnabel, Tel.: 0172/1542613

– Der jeweilige Cheftrainer der spielenden Heimmannschaft